Wild Banana AI UG (haftungsbeschränkt)
c/o POSTFLEX PFX-212-308
Emsdettener Straße 10
48268 Greven
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Marco Metzner
Sitz der Gesellschaft: Erfurt
Registergericht: Amtsgericht Jena, HRB 524558
USt-IdNr.: DE464691443
Telefon: +49 155 65 23 50 20
E-Mail: hallo@wild-banana-ai.de
– nachfolgend „Anbieterin" –
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der Anbieterin, insbesondere KI-Beratung, Konzeption und Schulung, die Erstellung von Software und Websites sowie laufende Betreuungs-, Wartungs-, Hosting- und Monitoring-Leistungen (einschließlich sog. Kontroll-Agenten und Software-as-a-Service).
(2) Die Leistungen der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. An Verbraucher im Sinne des § 13 BGB richten sich die Leistungen nicht.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projekt- oder Rahmenverträge) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. die ausdrückliche Bestätigung der Anbieterin in Textform maßgebend.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge derselben Art mit demselben Kunden, ohne dass die Anbieterin in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
(1) Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot der Anbieterin, der zugehörigen Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder Anpreisungen stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
(2) Die Leistungen der Anbieterin können je nach Beauftragung unterschiedlichen Vertragstypen unterliegen:
(z. B. KI-Beratung, Workshops, Strategie- und Prozessberatung) werden als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Die Anbieterin schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein bestimmter Beratungs- oder Geschäftserfolg wird nicht geschuldet.
(z. B. Websites, Individualsoftware, Kundenportale, Automatisierungen) werden als Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbracht und unterliegen der Abnahme gemäß § 6.
(z. B. Betrieb, Hosting, Wartung, Support, Monitoring, Kontroll-Agenten, Software-as-a-Service, monatliche Betreuungspauschalen) werden als Dauerschuldverhältnis erbracht und richten sich nach §§ 7 und 8.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachlich geeignete Dritte (Subunternehmer, Cloud- und KI-Dienstleister) einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei der Anbieterin. Datenschutzrechtliche Vorgaben (§ 14) bleiben unberührt.
(4) Die Anbieterin schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der jeweiligen Berufsrechte. Entsprechende Prüfungen bleiben dem Kunden bzw. den von ihm beauftragten Berufsträgern vorbehalten.
(1) Angebote der Anbieterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die Auftragsbestätigung der Anbieterin in Textform (z. B. E-Mail) zustande. Die Bestätigung durch die Anbieterin kann auch durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
(3) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(1) Der Kunde stellt der Anbieterin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Zugangsdaten, Freigaben, Texte, Bild- und Markenmaterial sowie technische Schnittstellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an sämtlichen der Anbieterin überlassenen Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Logos, Marken, Daten) die erforderlichen Rechte innehat und deren Nutzung im Rahmen des Vertrags keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Anbieterin insoweit von Ansprüchen Dritter frei; § 13 Abs. 6 gilt entsprechend.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der der Anbieterin hierdurch entsteht, wird nach den vereinbarten Sätzen, andernfalls nach der üblichen Vergütung der Anbieterin, gesondert vergütet.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung der Anbieterin vereinbart ist. Vor Eingriffen der Anbieterin in bestehende Systeme hat der Kunde eine vollständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Anbieterin ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben.
(2) Der Beginn und die Einhaltung von Fristen setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 4) sowie den Eingang vereinbarter Anzahlungen voraus.
(3) Gerät die Anbieterin in Verzug, ist der Kunde verpflichtet, ihr eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 16) hat die Anbieterin nicht zu vertreten.
(1) Werkleistungen (§ 2 Abs. 2 lit. b) sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Anbieterin zeigt die Abnahmebereitschaft in Textform an.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von zehn Werktagen ab Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der Frist nach Abs. 2 unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform ablehnt oder wenn er die Leistung produktiv einsetzt (z. B. Live-Schaltung einer Website).
(4) Teilabnahmen sind bei abgrenzbaren, selbständig nutzbaren Teilleistungen zulässig.
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern keine Vergütung vereinbart ist, gilt die übliche Vergütung der Anbieterin. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Projekten kann die Anbieterin Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sowie eine angemessene Anzahlung bei Vertragsschluss verlangen.
(4) Laufende Leistungen (§ 2 Abs. 2 lit. c) werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Zahlungsbetrags bei der Anbieterin.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung ist die Anbieterin berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten (insbesondere Sperrung von Zugängen, Hosting oder Support). Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(9) Die Anbieterin ist berechtigt, die Vergütung für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragsjahres anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 5 % der bisherigen Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
(1) Verträge über laufende Leistungen (§ 2 Abs. 2 lit. c) beginnen mit dem vereinbarten Datum und laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt oder wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(5) Nach Beendigung des Vertrags über laufende Leistungen unterstützt die Anbieterin den Kunden auf dessen Wunsch bei der geordneten Überführung der Leistungen (z. B. Herausgabe von Daten und Zugängen) gegen Vergütung des hierfür erforderlichen Aufwands nach den vereinbarten Sätzen. Die Herausgabe kundeneigener Daten erfolgt nach Ausgleich aller fälligen Forderungen.
(1) An den von der Anbieterin im Rahmen von Erstellungsleistungen individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Websites, Individualsoftware, Konzepte, Grafiken) räumt die Anbieterin dem Kunden mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung das für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderliche, einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der Anbieterin. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit Zustimmung der Anbieterin zulässig.
(3) An Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Tools, Methoden, Skripten und wiederverwendbaren Komponenten der Anbieterin, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang des Vertragszwecks. Die zugrunde liegenden Rechte, das Know-how und die Wiederverwendbarkeit dieser Komponenten für andere Projekte verbleiben bei der Anbieterin.
(4) Setzt die Anbieterin Software Dritter oder Open-Source-Komponenten ein, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Lizenzhinweise, die eine solche Lizenz bei der Übergabe von Software zwingend verlangt, liefert die Anbieterin mit. Für solche Komponenten kann die Anbieterin keine über die jeweilige Lizenz hinausgehenden Rechte einräumen.
(5) Setzt die Anbieterin für den Betrieb laufender Leistungen eigene Plattformen, Konten, Infrastruktur oder Zugänge ein, so verbleiben diese im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Anbieterin. Dem Kunden werden hieran für die Vertragsdauer Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang eingeräumt. Die Regelungen zur Datenherausgabe nach Vertragsende (§ 8 Abs. 5) bleiben unberührt.
(6) Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Sublizenzierung der Arbeitsergebnisse über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Anbieterin in Textform, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig.
(1) Soweit die Anbieterin Leistungen unter Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (nachfolgend „KI-Systeme") erbringt oder KI-generierte Ergebnisse (Texte, Bilder, Code, Analysen, Automatisierungen o. Ä.) liefert, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
(2) KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Ihre Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration und Prüfung fehlerhaft, unvollständig, veraltet, verzerrt („Bias") oder sachlich unzutreffend sein (sog. „Halluzinationen"). Die Anbieterin schuldet keine Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse und keinen bestimmten Grad an Genauigkeit, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung, Veröffentlichung oder produktiven Nutzung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung für den beabsichtigten Zweck zu prüfen. Dies gilt insbesondere für rechtlich, steuerlich, medizinisch oder sicherheitsrelevante Inhalte. Die Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse trägt der Kunde.
(4) An der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit rein KI-generierter Ergebnisse besteht nach derzeitiger Rechtslage Unsicherheit. Die Anbieterin gewährleistet nicht, dass an KI-generierten Ergebnissen Urheberrechte oder ausschließliche Rechte bestehen oder erworben werden können. Soweit an Ergebnissen keine ausschließlichen Rechte begründbar sind, kann die Anbieterin solche nicht einräumen.
(5) Zur Leistungserbringung kann die Anbieterin KI-Dienste Dritter (z. B. von Anbietern großer Sprachmodelle) einsetzen. Welche Dienste und Anbieter sie einsetzt, entscheidet die Anbieterin. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, benennt sie die Unterauftragsverarbeiter im Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Nennung der eingesetzten Systeme und Anbieter. Die Übermittlung von Inhalten und Daten des Kunden an solche Dienste erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (§ 14). Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Inhalte an solche Dienste berechtigt ist; die Übermittlung besonders geschützter oder vertraulicher Daten an KI-Dienste bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, die für den Kunden entwickelten Methoden, Vorgehensweisen, Prompts, Konfigurationen und das dabei gewonnene, nicht kundenspezifische Know-how für eigene Zwecke und andere Projekte weiterzuverwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
(1) Soweit die Anbieterin Software-as-a-Service, Hosting, Kundenportale, Monitoring oder Kontroll-Agenten bereitstellt, schuldet sie eine im Rahmen des technisch Üblichen angemessene Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein Service-Level vereinbart ist.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten, notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin (insbesondere bei Dritt- und Infrastrukturanbietern) oder höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind. Planbare Wartungsarbeiten kündigt die Anbieterin nach Möglichkeit vorab an und legt sie möglichst in nutzungsarme Zeiten.
(3) Automatisierte Überwachungs- und Reparaturfunktionen („Kontroll-Agenten") dienen der Unterstützung des Betriebs. Sie begründen keine Garantie für einen bestimmten Betriebszustand und ersetzen nicht die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 4).
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben. Die Anbieterin leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung; ihr steht die Wahl zwischen Nachbesserung und Neuherstellung zu.
(2) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Ein Mangel liegt nicht vor bei Fehlern, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben, auf nicht vertragsgemäßer Nutzung, auf Eingriffen Dritter oder auf Änderungen des Kunden oder Dritter an den Leistungen beruhen, sowie bei Beeinträchtigungen durch die Betriebsumgebung des Kunden oder Dritter.
(5) Für reine Dienstleistungen (§ 2 Abs. 2 lit. a) gilt Werkvertragsrecht nicht; die Anbieterin haftet insoweit für die pflichtgemäße Erbringung nach Maßgabe des § 13.
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nicht.
(4) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die im Rahmen des betroffenen Vertrags in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis vereinbarte Nettovergütung, bei Projekten auf die Nettovergütung des betroffenen Projekts. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
(5) Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 4) zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(7) Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(8) Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihres Geschäftsführers, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei Betrieb von Kundenportalen, Hosting, Monitoring und Kontroll-Agenten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag hat für den Bereich der Datenverarbeitung Vorrang vor diesen AGB.
(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Erfüllung der Betroffenenrechte Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Ansprechpartner des Kunden zu eigenen Zwecken der Anbieterin (z. B. Vertragsabwicklung) enthält die Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsschluss unter Nennung des Namens und des Logos sowie einer allgemeinen Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen (z. B. auf ihrer Website und in Präsentationen). Vertrauliche Details werden hierbei nicht offengelegt. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieterin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien sie für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Ausfälle wesentlicher Vorleister, soweit diese unvorhersehbar und unvermeidbar waren.
(2) Die Parteien informieren sich unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zu kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Anbieterin in Erfurt (Amtsgericht und Landgericht Erfurt). Die Anbieterin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.